1. Alle ausgestellten Angebote und Verträge sowie erbrachten Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der aktuellen Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt). Etwaige Geschäftsbedingungen der Gäste sind ungültig und werden nicht anerkannt. Ausnahmen benötigen eine ausdrückliche schriftliche Ausführung der Wartberg Gastronomie GmbH.
2. Die vom Gast mitgeteilte Gästezahlt ist, wie im Angebot geregelt, vertraglich bindend und bestimmt den Leistungsumfang. Rechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die der Wartberg Gastronomie GmbH bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung bekannt gegeben wird. Eine Verringerung der Personenzahl um mehr als 30% muss der Wartberg Gastronomie GmbH bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitgeteilt werden. Die Räume können der neuen Personenzahl angemessen getauscht werden. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur nach Rücksprache möglich.
3. Das vereinbarte Entgelt ist ohne Verzug am Rechnungsdatum zu begleichen, falls kein gesondertes Zahlungsziel seitens der Wartberg Gastronomie GmbH vereinbart wurde.
4. Sofern nicht anders ausgeschrieben verstehen sich alle Preise und Zuschläge sowie Pauschalen brutto und somit inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sofern die zu erbringenden Leistungen später als vier Monate nach Vertragsschluss fällig werden, ist die Wartberg Gastronomie GmbH berechtigt, die im Angebot bzw. Vertrag angegebenen Preise anzupassen, wenn sich in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten erhöht haben.
5. Stornierung von Tischreservierungen:
- Stornierungen sollten nach Möglichkeit per Email erfolgen.
- Tischreservierungen müssen spätestens zwei Stunden vor der vereinbarten Ankunftszeit storniert werden. Sollte eine Stornierung zu spät oder gar nicht erfolgen, behält sich die Wartberg Gastronomie GmbH vor, eine Stornierungsgebühr von 20 € pro reservierten Sitzplatz in Rechnung zu stellen. Sollte es der Wartberg Gastronomie GmbH möglich sein, den Tisch für den Zeitraum kurzfristig an andere Gäste zu vergeben, wird keine Gebühr erhoben.
- Die Wartberg Gastronomie GmbH behält sich das Recht vor, bei Bedarf Tischreservierungen zu stornieren.
6. Stornierung von exklusiven Buchungen kompletter Gasträume, des gesamten Restaurants oder des gesamten Biergartens:
storniert der Gast aus Gründen, die das Restaurant nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, eine Stornierungsgebühr zu berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Gesamtkosten ergeben sich aus den bei uns bestellten Leistungen auf Grundlage der vereinbarten Teilnehmerzahl.
- bis zu 6 Wochen vor einer Veranstaltung berechnen wir 20%
- bis zu 4 Wochen vor einer Veranstaltung berechnen wir 40%
- bis zu 2 Wochen vor einer Veranstaltung berechnen wir 60%
- bis 1 Woche vor einer Veranstaltung berechnen wir 80%
Jede Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
7. Waren und Mietgegenstände sind vom Gast bei Übergabe auf Mängel und Schäden zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehl-mengen sind unverzüglich anzuzeigen. Wird dies versäumt, gilt die Lieferung als vertragsgerecht durch den Gast genehmigt.
8. Entstehen bei der Veranstaltung des Gastes an Gegenständen, die durch das Restaurant zur Verfügung gestellt bzw. organisiert wurden, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern sowie an der technischen Geräten Schäden, so ist der Gast zum Schadenersatz verpflichtet; Bruch und Schwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Gast ist selbstverständlich berechtigt, gegenüber dem Restaurant nachzuweisen, dass kein oder wesentlich geringerer Schaden, als in Rechnung gestellt, entstanden ist. Der Gast hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder Personal wie für eigenes Verschulden einzustehen. Sollten Mietgegenstände beschädigt oder verloren sein, kann ein Mietzins bis zur Wiederherstellung, Ersatzbeschaffung oder Wertersatzleistung berechnet werden. Für Feuerwerk – außerhalb von Silvester – ist eine behördliche Genehmigung vorab einzuholen und dem Restaurant noch vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.
9. Das Restaurant ist dem Gast gegenüber nur dann zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung verpflichtet, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
10. Das Restaurant ist berechtigt, aufgeführte oder vereinbarte Leistungen gegen gleichwertige auszutauschen, wenn diese nicht vorhanden bzw. erfüllbar sind und der Austausch zumutbar ist.
11. Für Schäden bzw. nicht erbrachte Leistungen aufgrund höherer Gewalt ist die Wartberg Gastronomie GmbH nicht haftbar zu machen.
12. Erfüllungsort der Leistung ist Heilbronn. Gerichtsstand für gewerbliche Vertragspartner ist Heilbronn.
-Weine und Spirituosen-: Die Preise für alle Getränke entnehmen Sie bitte den jeweiligen Getränkekarten. Auf Wunsch können wir Ihnen gerne eine Weinkarte mitgeben. Das Korkgeld beträgt bei selbst mitgebrachten Weinen und Sekt 30€ pro Flasche, bei Spirituosen sind dies 65€. –
Raummiete und Mindestumsatz-: Je nach Umfang Ihrer Feier kann eine Raummiete oder ein Mindestumsatz von uns berechnet werden. Auskunft hierzu geben wir Ihnen sehr gerne in unserem Beratungsgespräch.
-Servicepauschale-: Feiern Sie länger als 23.30 Uhr, berechnen wir pro angefangene Stunde eine Servicepauschale in Höhe von 150€. Wir freuen uns darauf, Sie bis maximal 3 Uhr in unseren Räumlichkeiten bewirten zu dürfen. Die Servicepauschale wird bis 1,5 Stunden nach Veranstaltungsende berechnet.

